Azerca-Gärtner fordern zeitnahe Umsetzung des §21 der Verpackungsverordnung

Azercaner benennen Wettbewerbsnachteile bei ihrem Onlinetreffen

Azerca-Gärtner fordern zeitnahe Umsetzung des §21 der Verpackungsverordnung

Die Online-Vortragstagung der Sondergruppe Azerca im Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) am 7. Dezember 2020 fand große Zustimmung und zeigte die aktuellen Herausforderungen der Branche auf.

Klimaschutzvorgaben der Europäischen Union waren ein Hauptthema des Vortrages des stellvertretenden ZVG-Generalsekretärs Dr. Hans Joachim Brinkjans. Eine zusätzliche Verschärfung der EU-Vorgaben bei der Überführung in nationales Recht und somit eine Verteuerung der heimischen Produkte sehen die Azercaner aber besonders im Energiesektor als starke Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit. Werden vergleichbare Produkte aus dem Ausland eingeführt, die billiger aber nicht ökologischer produziert werden, seien nur die deutschen Gärtner benachteiligt – dem Klimaschutz würde das aber keinen Vorteil bringen.

Ein weiterer Wettbewerbsnachteil entsteht durch die Nichtumsetzung der Vorgaben des am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Verpackungsgesetzes in §21. Dieser Paragraf schreibt vor, die Entgelte zur Entsorgung nach ökologischen Gesichtspunkten zu staffeln. Dies ist in Deutschland immer noch nicht umgesetzt worden. In Frankreich wurden hingegen längst ökologisierte Lizenzentgelte eingeführt. Deutsche Gärtner erhalten für ihre Verwendung von recyclingfähigen Töpfen bzw. von Töpfen aus Recyclat keine Entlastung. Um die Vorteilhaftigkeit der Verwendung von Recyclaten zu stützen, ist es unbedingt notwendig, den § 21 mit klaren Preisstaffelungen zeitnah auszugestalten. Die Azerca-Vorstandsmitglieder Manfred Rieke und Helmut Hiedl schätzten den Einsatz von recycelten Töpfen (PCR) im kommenden Jahr in vielen Azercabetrieben auf über 95 Prozent.

Bei dem Vortrag von Manfred Klunke, Vorsitzender des Vorstandes der Gartenbau-Versicherung VVaG, zu Entwicklungen bei Gefahren und im Risikomanagement, stießen die Themen und Risikoversicherung gegen Quarantäneschädlinge und die Integration der Dürreversicherung in die Elementarschädenversicherung auf besonderes Interesse. In Süddeutschland werden die vorgeschriebenen Wasserversorgungskapazitäten für zwei Wochen Beregnung teilweise nicht zu erreichen sein bzw. für die Beregnung in der Zeit nicht ausreichen.

70 Teilnehmer zählte zudem das Online-Seminar zum Erhalt der Pflanzenschutzmittel-Sachkunde am 7. Dezember 2020. Rainer Wilke, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, informierte die Azerca-Mitglieder sowie die Azerca-Förderfirmen und die jeweiligen Mitarbeiter über rechtliche Grundlagen im Pflanzenschutz, den Integrierten Pflanzenschutz im Zierpflanzenbau, Schadursachen (parasitär/nichtparasitär) und deren Diagnose bei Zierpflanzen (Schwerpunkt Azerca-Kulturen) sowie Applikationen von Pflanzenschutzmitteln und Anwender- und Arbeiterschutz im Zierpflanzenbau. Das Online-Format und die Azerca-spezifische Ausrichtung der Fortbildung wurden sehr gut aufgenommen.

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